Suchmaschinen-Marketing: Per Remarketing dem Bewerber auf der Spur
Bleiben Sie dem potenziellen Kandidaten auf der Spur! Das Procedere ist Ihnen wahrscheinlich schon bekannt – vor allem, wenn Sie zu den über 47 Millionen Menschen gehören, die via Internet Waren und Dienstleistungen beziehen.
Vom Produktmarketing lernen
Sie schauen sich beispielsweise bei einem großen Online-Versandhändler ein Produkt Ihrer Wahl an. Sie haben sich noch nicht final für den Kauf entschieden und surfen weiter durchs Netz. Auffällig ist, dass Sie auch auf anderen Webseiten, beispielsweise in Nachrichtenportalen, durch Werbeeinblendungen immer wieder auf das Produkt hingewiesen werden.
Tatsächlich verfolgt Sie das Angebot noch mehrere Tage auf Ihrem Weg durchs WorldWideWeb. Ihr Interesse am Produkt flammt immer mal wieder auf. Eine Rabattaktion innerhalb der Werbeeinblendungen ist letztlich der ausschlaggebende Punkt. Überzeugt! Mit einem Klick finden Sie sich auf der Produktseite des Online-Versandhändlers wieder und schließen zufrieden den Kauf ab.
Fürs Personalmarketing nutzen
Es ist nicht ungewöhnlich, dass das Personalmarketing Werbeformen aus dem Produktmarketing adaptiert. Warum auch nicht? Viele Varianten sind auch für die Personalkommunikation durchaus erfolgsversprechend.
Knüpfen wir gedanklich noch mal an die Eingangssituation an. Ein potenzieller Kandidat war auf Ihrer Karriere-Website. Die Verweildauer, die Sie über die Analysesoftware auslesen können, lässt Rückschlüsse auf ein reges Interesse zu. Der Nutzer hat sich in diversen Bereichen Ihrer Website umgeschaut, Informationen über Ihr Unternehmen, Ihre Einstiegsmöglichkeiten und Ihre Benefits abgerufen und ist schlussendlich sogar bei den Vakanzen gelandet. Diese hat er aufmerksam studiert und auch auf den Bewerbungsbutton gedrückt, aber ohne den Vorgang abzuschließen. Einen Bewerbungseingang können Sie leider nicht verzeichnen.
Schade, denn vielleicht wäre genau dieser Nutzer Ihr Wunschkandidat gewesen. Sie wissen durch die Auswertung seines Bewegungsprofils bereits, dass der Nutzer offensichtlich interessiert ist. Insofern lohnt es sich, in „Kontakt zu bleiben“ und sein Interesse erneut zu entfachen. Machen Sie sich durch Remarketing bemerkbar und bleiben dem Nutzer im Gedächtnis. Google steht Ihnen zum Beispiel als Partner mit seinem weitreichenden Display-Netzwerk verlässlich zur Seite.
AdWords Display-Werbenetzwerk
Sie kennen Google. Der Internetgigant überlässt nichts dem Zufall. Er greift auf ein riesiges Netzwerk zurück, das sich aus große Portalen, aber auch kleineren (Nischen-)Präsenzen zusammensetzt. Spiegel Online oder Heise gehören wohl zu den bekanntesten Vertretern, die Teil des Netzwerks sind. Dieses deckt universelle genauso wie fachspezifische Themen ab – möglichst weitgefächert, um die individuellen Präferenzen der Nutzer abzubilden und damit einen breiten Zugang für Werbetreibende zu schaffen. In diesem vom Nutzer frei angesteuerten Umfeld schaffen Sie durch Remarketing erneut einen Kontaktpunkt mit Ihnen als potenzieller Arbeitgeber.
Dabei räumt Google Ihnen die Möglichkeit ein, sehr individuell Ziele zu definieren. Bleiben wir bei unserem Beispiel: Der potenzielle Bewerber hat den Bewerbungsbutton betätigt, ohne den Vorgang abzuschließen. Das Ziel lautet also, die Personen, die den Bewerbungsbutton genutzt haben, nochmals per Anzeige gezielt auf Ihr attraktives Arbeitgeberangebot aufmerksam zu machen. Vielleicht lässt sich der Kandidat motivieren, den Vorgang nunmehr abzuschließen.
Sie können ebenso den Zeitpunkt der Ansprache definieren. Nehmen wir an, der Kandidat sitzt am Sonntagabend am PC (oder nutzt das Tablet oder sein Smartphone). Der Gedanke an die anstehende Arbeitswoche ist ihm ein Graus. Dann erscheinen Sie als neuer Arbeitgeber/als Chancengeber auf dem Display. Manchmal ist es einfach der richtige Moment, der darüber entscheidet, ob Wunschkandidaten und Wunscharbeitgeber zueinanderfinden ;-).
Nicht zu vergessen: die Rechtslage
Bei jeder werblichen Kommunikation ist natürlich auch die Rechtslage zu beachten. Als Website-Betreiber sind Sie verpflichtet, den Nutzer ausreichend transparent über Ihr Vorgehen mit „personenbezogene Daten“ in Kenntnis zu setzen. Bedeutet im Klartext: Der Besucher Ihrer Website muss aufgeklärt werden, dass auf Ihrer Website Analysedienste zum Einsatz kommen, die sog. „Cookies“ verwenden.
Cookies sind kleine Datensätze, die eine Art Nutzerprofil der Website-Besucher generieren. Mit Hilfe von Cookies ist also das Surfverhalten des Nutzers nachvollziehbar und kann von Website-Anbietern und werblichen Netzwerken bewusst angesteuert werden, zum Beispiel via Remarketing. Im Browser kann der Umgang mit Cookies übrigens individuell verwaltet werden. Den meisten Nutzern ist allerdings der Einsatz von Cookies (etwa aus dem E-Commerce) durchaus bekannt und zumeist kein Hemmnis, um Informationen und (Job-)Angebote im Netz abzurufen.
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Autorin: Tina Kalthöfer
Titelbild: pexels.com: © Adrianna Calvo
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