Unternehmenskommunikation via WhatsApp

Was ist die Not groß, wenn kein mobiles Netz verfügbar ist. Wenn keine Nachrichten, Fotos oder Videos in Echtzeit an Freunde, Familie, Arbeitskollegen oder entfernte Bekannte verschickt werden können. Wir lieben und leben mobile.
Der Liebling der Messenger: WhatsApp
Dabei sticht ein Anbieter unter den Messengern hervor, der sich unbestritten größter Beliebtheit erfreut: WhatsApp. Nach Schätzungen benutzen aktuell rund 35 Millionen Deutsche die App, die Facebook 2014 für die stattliche Summe von 19 Milliarden Dollar kaufte. Kein anderer Anbieter kann da mithalten. Zum Vergleich: Threema hat – trotz deutlichen Datenschutzvorteilen – im gesamten deutschsprachigen Raum etwas vier Millionen Nutzer für sich gewonnen (Quelle: buw-digital.de).
Aber was nützt letztlich ein Messenger mit einer geringen Nutzerschaft? Der Selbstversuch zeigt: In einem stattlich gefütterten Telefonbuch, das sich zugegebenermaßen nicht aus Datenschutzexperten zusammenspeist, findet sich leider noch nicht mal ein Dutzend Threema-Freunde. Schade, aber eine Bekehrung kostet Zeit. Und eine für diesen Moment bestimmte Botschaft findet leider nicht den Weg zum Wunschempfänger.
Als Unternehmen, das einen Messenger in die Kommunikation einbinden möchte, bieten sich nun zwei Möglichkeiten an: Man nutzt Threema, SIMSme und Co. und wartet darauf, dass sich die Nutzerzahlen rasant erhöhen. Oder man nutzt gewissenhaft jenen Messenger-Dienst, der sich trotz einiger Bedenken bei der Zielgruppe durchgesetzt hat.
Spielregeln beachten: Nutzungsbedingungen
WhatsApp ist kostenfrei, kinderleicht zu bedienen und gehört insbesondere bei den jüngeren Generationen zum Standardtool. Perfekt! Wenn da nicht diese gewisse Lücke hinsichtlich des Datenschutzes bestünde. Denn WhatsApp behält sich das Recht vor, über alle Inhalte von Mitteilungen jedweder Art zu verfügen.
Hände weg von WhatsApp? Zumindest, wenn es um Personalkommunikation geht? Nicht zwangsläufig – vorausgesetzt, es erfolgt ein verantwortungsbewusster Umgang! Denn für schnelle Rückfragen oder Kurzberatungen funktioniert der Messenger ausgesprochen gut und unkompliziert. Gerade für junge Zielgruppen, für die der Erstkontakt eine gewisse Hemmschwelle darstellt.
Wer WhatsApp in die Personalkommunikation einbinden möchte, kommt aber nicht umhin, einen Blick in die AGBs zu werfen. Grundsätzlich ist die Weitergabe von Informationen erlaubt. Werbung für und von Unternehmen hingegen untersagt. WhatsApp darf nicht für kommerzielle Zwecke („for any commercial solicitations“) genutzt werden. Und da ist „wertvolle“ Personalwerbung streng genommen eingeschlossen.
WhatsApp: Zulässige Inhalte und Datenspeicherung
Wer mag, kann jedoch seine (Job-)Angebote empfehlen lassen. Das funktioniert – ohne auf die technischen Details eingehen zu wollen – mittels eines sogenannten Share-Buttons. Der Empfänger erhält, etwa auf persönliche Empfehlung eines Freundes, einen Link zum entsprechenden Jobangebot. Dass Unternehmen demgemäß über mobiloptimierte Stellenanzeigen verfügen sollten, steht außer Frage.
Was passiert aber nun eigentlich ganz allgemein mit den Inhalten, die über den Messenger verschickt werden? Laut AGBs werden Nachrichteninhalte „im Normalfall weder kopiert, behalten noch archiviert“. Sobald eine Nachricht erfolgreich zugestellt wurde, wird sie auf den Servern (die in den USA stehen) nach eigenen Aussagen gelöscht.
Jene Daten, die aber nicht dem „Üblichen“ entsprechen, und das definiert WhatsApp selbst, dürfen vorsorglich gesichert und an Dritte weitergegeben werden. Bedeutet im Klartext: Nachrichten, Fotos oder Videos, die ausgesprochen persönliche oder pikante Dinge beinhalten, sollten über einen alternativen Weg zum Empfänger gelangen.
Fazit
WhatsApp wird weiterhin Befürworter und Kritiker haben. Analog zu Facebook nutzt man das Angebot eines Unternehmens, das primär nicht nach deutschen Richtlinien agiert. Unumstritten gehört WhatsApp aber zu den gängigen, ja nahezu selbstverständlichen Kommunikationstools unserer Zeit. Allein die Möglichkeit des einfachen, direkten und weitestgehend informellen Kontaktes (selbstverständlich immer unter Berücksichtigung der Netiquette) wird gerne angenommen.
Der unkomplizierte Austausch von Empfehlungen und Informationen aller Art wird längst nicht nur im Privaten genutzt: Verlagshäuser, Banken, Tourismus-, ja Unternehmen unterschiedlichster Couleur haben den beliebten Messenger für ihre Kommunikation entdeckt. Erfolgreich, denn WhatsApp-Nachrichten werden im Vergleich zu Newslettern per E-Mail regelmäßiger abgerufen.
Newsfeed-Angebote werden derzeit gerne angenommen. Ein „Abonnement“ des Newsfeeds – das notwendig ist, da der Nutzer dem Newsfeed eindeutig zustimmen muss – lässt sich in nur wenigen Schritten einrichten. Und schon bleibt der Interessent ohne großes Zutun auf dem neuesten Stand. Wer es satt hat, stoppt den Newsfeed einfach via Kurznachricht.
Wer ein solches Newsfeed-Angebot via WhatsApp gerne mal ausprobieren möchte, kann sich ganz einfach zum WESTPRESS-Newsfeed anmelden.
Autorin: Tina Kalthöfer
Titelbild: © Tsiumpa / Fotolia
Beitragsbild: de.statista.com
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