15. August 2025 Keine Kommentare

Inklusives Recruiting: Dank Barrierefreiheit zu mehr Bewerbenden

Graffiti mit Schriftzug zur Barrierefreiheit

Erinnern Sie sich an den 25. Mai 2018? Richtig: An diesem Tag trat die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) in Kraft. Trotz monatelangen Vorlaufs kam sie für viele Unternehmen gefühlt über Nacht. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) steht nun die nächste digitale Umwälzung ins Haus.

    Seit dem 28. Juni 2025 müssen alle Menschen digitale Produkte und Dienstleistungen ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe nutzen können – ob mit Sehbehinderung, kognitiven Einschränkungen, Deutsch als Fremdsprache oder einfach einer Abneigung gegen Behördenkauderwelsch. Betroffen sind unter anderem Websites, Online-Shops und Apps, mit denen User direkt interagieren – und damit viele Recruiting-Angebote.

    Auswirkungen des BFSG für das Personalmanagement

    Für die HR-Kommunikation bedeutet das: Barrierefreiheit ist kein Sahnehäubchen auf dem Employer-Branding-Kuchen – sie gehört per Gesetz zum Teig. Von Ihrer Jobbörse mitsamt Bewerbungsportal über Ihr Matching-Tool bis hin zu Recruiting-Chatbots und Online-Formularen: Sie alle sind nun gesetzlich regulierte Schnittstellen zwischen Unternehmen und Bewerbenden.

    Warum brauchen wir digitale Barrierefreiheit?

    Stellen Sie sich vor, Sie scrollen durch Stellenanzeigen und stolpern bereits im zweiten Satz über Wörter wie „Anforderungsprofil“, „interdisziplinäre Schnittstellenkompetenz“ sowie „dynamisch wachsendes Synergiepotenzial“. Klingt schick, erfordert aber wahrscheinlich einen höheren Bildungsabschluss.

    Mit Blick auf das BFSG lautet Ihre Aufgabe nun: Vereinfachen Sie Ihre Texte, entstauben und strukturieren Sie sie. Verabschieden Sie sich von komplizierter Sprache, fügen Sie bei Bedarf Bedienhilfen hinzu und verwenden Sie ausschließlich gängige Schrifttypen.

    Schließlich liegt in dieser Arbeit auch eine Chance. Wenn Menschen auf Ihrer Website nicht weiterkommen, verlieren Sie potenzielle Bewerbende, Kund:innen und User:innen. Umso wichtiger, dass Ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sind, d. h. wahrnehmbar, bedienbar und verständlich.

    Das bringt Barrierefreiheit

    Sie erreichen mehr Menschen.

    Laut einem Bericht der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund) erfüllen nur zwischen ~ 11 bis 28 % der deutschsprachigen Websites die vom BFSG geforderten Kriterien an Barrierefreiheit.

    Überlegen Sie, wie viele Bewerbungen, Buchungen oder Käufe bisher entfallen sind, weil jemand Ihre Seite nicht bedienen konnte. Neben Menschen mit Einschränkungen profitieren davon auch Personen mit Deutsch als Zweitsprache oder niedriger Lesekompetenz.

    Google liebt barrierefreie Seiten.

    Gute Lesbarkeit, klare Struktur, einfaches Handling: Das gefällt Menschen und Suchmaschinen gleichermaßen. Längere Verweildauer verbessert das Ranking und generiert langfristig mehr Klicks, Leads und Umsatz.

    Sie sind Vorbild.

    Wer Barrieren abbaut, übernimmt soziale Verantwortung und das kommt an. Bei Bewerbenden ebenso wie bei Kund:innen und Partner:innen. Ein inklusiver Webauftritt gehört zum Standard Ihrer Außendarstellung.

    5 Tipps für Ihren barrierefreien digitalen Auftritt

    1. Schriften und Kontraste: Große Schriftarten und klare Farbkontraste sorgen für Lesbarkeit, auch bei Sonne auf dem Handybildschirm.
    2. Alternativtexte: Klare Bildbeschreibungen und Untertitel sind für Personen mit Sehbeeinträchtigung wesentlich. Google honoriert diesen Mehraufwand ebenfalls.
    3. Benutzeroberfläche: Links, Eingabefelder und Formulare müssen per Finger, Tastatur oder Screenreader (Vorlesesoftware) nutzbar sein. Genug Platz und zeitlich unbeschränkte Zugänge helfen bspw. Menschen mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten.
    4. Eindeutige Struktur: Navigation, Überschriften, Listen und Bilder bspw. in PDFs logisch und semantisch auszuzeichnen, erleichtern das Lesen und Navigieren für sog. „assistive Technologien“ / Screenreader.
    5. Einfache Sprache: Kurze Sätze, simple Ausdrücke, wenig bis keine Fremdwörter. Merke: „Es beschwert sich niemand, wenn er zu viel versteht“. Verwenden Sie ergänzende Symbole / Emojis und große, allgemein übliche Schrifttypen und laden Sie kurze Erklärvideos hoch.

    Einfach mal einfach: Sprache als Eintrittsticket statt Barriere

    Wenn Sie sich jetzt fragen: „Dürfen wir jetzt keine coolen Texte mehr schreiben?“, sagen wir: „Doch, cool geht auch klar!“ Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zwingt ja nicht zu Leichter Sprache mit Emojis. Es sagt nur: Texte müssen verständlich sein. Grundsätzlich unterscheiden wir dabei zwei Sprachmodelle:

    Leichte Sprache ist stark vereinfacht und adressiert vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen bzw. Deutsch als Fremdsprache (Sprachniveau A1 – A2).

    Einfache Sprache ist weniger streng, alltagstauglich, richtet sich an eine breite Zielgruppe und erhält den Inhalt, nur verständlicher formuliert.

    Barrierefreie Stellenanzeigen – so geht’s

    1. Kurze Sätze: ein Gedanke pro Satz. Sie wollen verstanden werden, nicht den Literatur-Nobelpreis.
    2. Einfache Wörter: „Du setzt neue Maßnahmen und Techniken um“ statt „Implementierung technischer Lösungsstrategien“.
    3. Aktive Sprache: „Sie beraten Kunden“ statt „Die Kundenberatung gehört zu Ihrem Aufgabenfeld“.
    4. Fachbegriffe erklären: „CRM-System – Software zur Verwaltung von Kundendaten“.
    5. Weniger Amtsdeutsch, mehr Klartext. Typisch sind bspw. alle Wörter, die auf „-ung“, „-heit“ und „-keit“ enden. Versuchen Sie, sie zu umgehen, wann immer möglich. Auch Phrasen wie „im Bereich XY“, „auf dem Gebiet des XY“ oder „in Fragestellungen der XY“ lassen sich in 90 % aller Fälle ersatzlos und ohne Sinnverlust streichen.
    6. Struktur statt Fließtext: Listen mit Bullet Points findet das BFSG übrigens spitze!
    7. Klare Handlungsaufforderung: „Klick auf den Button und bewirb dich in 3 Minuten.“
    8. Direkte Ansprache: „Du hast Lust auf Technik und Kommunikation?“

    Bonus-Tipp 1:

    Lesen Sie sich Ihren Text selbst laut vor. Geht er Ihnen leicht von den Lippen oder hakt es irgendwo? Stellen Sie sich Ihre Familie oder Freunde vor, wenn Sie diesen Text hören. Glauben Sie, dass sie hinterher alles verstanden haben? Dann haben Sie beim Schreiben wahrscheinlich alles richtig gemacht.

    Bonus-Tipp 2:

    Gendern Sie so, dass auch Screenreader Ihre Seite erfassen können. „Kolleginnen und Kollegen“ oder (neutraler) „Kollegium“ klingt flüssiger als bspw. „Kolleg (stern) innen“. Alternativ funktioniert auch „Kolleg:innen“, weil der Doppelpunkt als Zeichen im Satz ignoriert wird.

    Fazit: Einfache Sprache bedeutet Fortschritt

    Das BFSG ist da und die Umsetzung seiner Bestimmung vom Kür- zum Pflichtteil geworden. Es ist aber kein Bürokratiemonster. Vielmehr zeigt es uns, worauf es im Recruiting schon immer ankam: Kommunikation, die verbindet, nicht ausschließt. Barrierefreiheit bedeutet nicht Verzicht, sondern Erweiterung. Denn wer es richtig anpackt, gewinnt an Reichweite, Sichtbarkeit und Bewerbervielfalt.

    Als Wettbewerbsfaktor im Kampf um Talente ist das BFSG ein Bekenntnis zu moderner Unternehmenskultur. Denn: Gute HR-Kommunikation ist immer inklusiv. Und gute Stellenanzeigen sprechen alle Menschen an.

     

    Titelbild: Unsplash/©Jon Tyson

    Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in einzelnen Fällen auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

    Nadine Keil

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